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RAUCHMELDER

Was passiert bei einem Feuer bei ihnen zu Hause?Ein Rauchmelder kann ihre eigene Sicherheit erheblich verbessern und sie bei einem Brand in ihrer Wohnung rechtzeitig vor den Flammen und dem Rauch warnen. Vor allem in der Nacht ist er fast die einzige Chance einen Entstehungsbrand früh genug zu bemerken. Vierzig Prozent der Bevölkerung sind sich sicher, darauf aufmerksam zu werden und ihre Wohnung sicher verlassen zu können. Ein gefährlicher Irrtum, denn trotz dieser Selbstsicherheit sterben in Deutschland jährlich ca. 600-800 Menschen bei Bränden. Ein Großteil dieser Toten stirbt in ihrer Privatwohnung, nachts im Schlaf. Ein Rauchmelder hätte sie vielleicht früh genug gewarnt.Nach einem Brandausbruch haben sie nur wenig Zeit sich in Sicherheit zu bringen, Feuer breitet sich rasend schnell aus. Versuche zeigen, dass es von einer brennenden Zigarette auf dem Sofa bis zu einem Vollbrand des Zimmers nur 5 Minuten dauern kann. Durchschnittlich benötigt man jedoch 4-10 Minuten um aus seiner Wohnung ins Freie zu gelangen.Noch gefährlicher als die Flammen ist jedoch der Brandrauch. Rund 75 Prozent sterben an dessen Auswirkungen und nicht an denen des direkten Feuers. Rauchmelder gibt es in den meisten Baumärkten und Fachgeschäften schon für unter fünfzehn Euro. Nicht viel, wenn er ein Leben retten kann.

Internationaler VergleichIm Vergleich mit anderen Industrienationen auf der Welt liegt Deutschland ziemlich weit am Ende der Statistik. Haben bei uns im Lande doch nur ca. 7% der Haushalte einen Rauchmelder, sind es in den USA an die 90%. Erfahrungen, auch aus solchen Ländern wie England und Schweden mit einem ähnlich hohen Anteil Rauchmeldern, zeigen, dass sich die Anzahl an Brandtoten hierdurch um bis zu die Hälfte reduzieren lassen.

Funktionsweise von RauchmeldernDie Sensoren eines Rauchmelders arbeiten nach dem optischen Messprinzip. In der Messkammer werden ständig Lichtstrahlen von einer Leuchtdiode ausgesendet, die im Normalzustand nicht in das Fotoelement treffen. Tritt nun Brandrauch in die Messkammer ein, werden die Lichtstrahlen durch die Rauchpartikel auf das Fotoelement abgelenkt. Der Rauchmelder löst den Alarmton und die Kontrolllampe aus. Ein Fliegengitter soll den Rauchmelderdavor schützen, dass er durch Insekten versehentlich ausgelöst wird.

Worauf Sie bei Rauchmeldern achten sollten- Verwenden sie Rauchmelder mit dem optischen Messprinzip. - Kaufen sie nur Rauchmelder mit dem VdS Siegel. (Diese Rauchmelder sind vom Verband der Sachversicherer nach den allgemeinen Richtlinien der DIN EN 4604 geprüft.) - Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchmelder, damit sie auch bei Stromausfall funktionsfähig bleiben. - Testen sie nach längerem Urlaub die Funktion ihrer Rauchmelder.

RauchmelderplichtAls erstes Bundesland überhaupt in Deutschland, führte Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 eine Gesetzesregelung zur Rauchmelderpflicht in Wohnungen ein.Von Seiten des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Feuerwehren wurde diese “Entscheidung im Sinne der Sicherheit der Menschen” sehr begrüßt. Erfahrungen aus den USA, Großbritannien und Schweden zeigen, dass durch solche Regelungen die Zahl der Brandtoten um rund 50 Prozent reduziert werden können. Die Regelung sah zunächst eine Rauchmelderpflicht in allen Neubauten vor. So mussten Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungsweg dienen, installiert werden. Geregelt wird diese Pflicht im §40 Wohnungen Absatz 8 der Landesbauordnung RLP (LBauO). Grundsätzlich ist der Wohnungseigentümer bzw. der Vermieter für die Einhaltung der Regelung verantwortlich und nicht ein möglicher Mieter.

Rauchmelderpflicht auch in Altbauten Pünktlich zum deutschlandweiten Rauchmeldertag verabschiedete der Landtag am 27.06.2007 einen Gesetztesentwurf der SPD-Fraktion, die bestehende Regelung zu Rauchmeldern auch auf Altbauten auszudehnen. Und so den Bestandsschutz für bestehende Wohnungen auRauchmelderpflicht auch in Altbauten fzuheben. Die Gesetzesänderung sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren, zur Nachrüstung mit Rauchmeldern, vor. Eine Kontrolle oder Strafen bei Nichtbeachtung soll es nicht geben. Es kann jedoch nach einem Brand zu Problemen mit der Versicherung geben. Falls keine Rauchmelder installiert waren, kann die Versicherung sich auf das Gesetz berufen und die Zahlung verweigern.

Gesetzliche Regelung in Rheinland-Pfalz Landesbauordnung § 44 Wohnungen, Abs. 8 - Rauchmelderpflicht für Alt- und Neubauten in Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen. - Umbauten von bestehenden Wohnungen müssen ebenfalls mit Rauchmeldern ausgestattet werden. - Übergangsfrist zur Nachrüstung in Altbauten bis Juli 2012 - Keine Kontrolle oder Strafen sind vorgesehen. - Bei Nichtbeachtung wird jedoch wahrscheinlich der Verlust des Versicherungsschutzes eintreten. Die Landesbauordnung (LBauO) mit den entsprechenden Regelungen kann auf den Seiten des Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz eingesehen werden

Mittlerweile sind auch andere Bundesländer dem Beispiel von Rheinland-Pfalz gefolgt und haben Regelungen zur Rauchmelderpflicht erlassen. Direkt im Jahr 2004 folgten das Saarland und Schleswig-Holstein. Danach verabschiedeten auch Hessen (2005) und auch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern (2006) entsprechende Gesetze. Anfang des Jahres 2008 verabschiedete Thüringen die Rauchmelderpflicht für Neubauten. Bremen folgte im gleichen Jahr. Als bislang letztes Bundesland führte zum Jahresende 2009 auch Sachsen-Anhalt eine gesetzliche Regelung ein. Aus Sicht der Feuerwehren wäre es wünschenswert, wenn deutschlandweit eine Rauchmelderpflicht eingeführt und die anderen Bundesländer folgen würden.

http://www.rauchmelder-lebensretter.de 7 
http://www.feuerwehrversand.de 19 

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